„Wer das Scheiden hat erfunden…“, hat von Immobilien sicher nichts gewusst. Die Teilung einer Immobilie zwischen zwei Ehepartnern, die sich scheiden lassen, gleicht oft einer Quadratur des Kreises – und das in einer Situation, die ohnehin emotional angespannt ist. Unsere Checkliste zeigt auf, welche Möglichkeiten der Teilung es gibt und mit welchen Problemen Sie jeweils rechnen müssen.
Für die Teilung einer Scheidungsimmobilie gibt es im Wesentlichen folgende Optionen: a) das Paar verkauft die Immobilie, b) das Paar behält die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) einer der Partner erwirbt die Immobilie vollständig und übernimmt sie, oder d) die Immobilie wird als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder übertragen. In der Praxis gibt es jedoch bei jeder dieser Möglichkeiten mindestens einen Haken.
Verkauf
- ein wichtiges Argument für den Verkauf: Schulden, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, können auf einen Schlag getilgt werden und beide Partner erhalten ihren Teil des Verkaufserlöses als Grundlage für einen Neustart
- kleine Probleme: bei einer Rückzahlung von Krediten vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung; falls das Paar vor dem Verkauf nur für kurze Zeit in der Immobilie gelebt hat, kann Spekulationssteuer anfallen
- große Probleme: einigt das Paar sich nicht rechtzeitig auf einen Verkauf, zum Beispiel weil einer der Partner die Immobilie weiter nutzen möchte, was sich aber nach der Scheidung finanziell nicht durchhalten lässt, kommt es am Ende zur Teilungsversteigerung und der Erlös fällt deutlich geringer aus
Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und wird vermietet
- eine Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll, damit zum Beispiel später die Kinder sie erben und darin leben können
- wer vermietet, muss sich aber auch weiterhin um die Immobilie kümmern, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten
- das ist nur sinnvoll, wenn durch die Mieteinnahmen auch eine hohe Rendite erzielt wird und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird
Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und wird von einem der Partner weiter genutzt
- der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet
- Problem: ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, haften weiterhin beide Partner für die Rückzahlung der Kredite – aus Sicht der Bank werden die Schulden jedoch nicht geteilt, das heißt: falls einer der Partner zahlungsunfähig wird, holt sich die Bank die gesamte Restschuld beim anderen
- Risiko: ist die Rückzahlung der Kredite nicht mehr gesichert, droht der Verlust bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie – verbunden mit herben finanziellen Einbußen
Übernahme der Immobilie durch einen der Partner
- der Partner, der die Immobilie übernimmt, muss seinen Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen
- das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung – Risiko: siehe oben!
Eine weitere sinnvolle Lösung kann eine Schenkung der Immobilie an ein Kind oder mehrere Kinder sein. Aber auch hier ergeben sich im Prinzip die gleichen Risiken, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, und wenn zusätzlich gegenseitige Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich ins Spiel kommen.
Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden und wünschen sich eine kompetente Beratung, was die beste Lösung für Sie und Ihre gemeinsame Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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